|
Informationen und AGB:
Allgemeine
Informationen
Preise
Alle
angegebenen Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sind unverbindliche
Richtpreise für Privatkunden bzw.
Endverbraucher.
Irrtum und Preisänderungen bleiben vorbehalten.
Währung
Alle Preise sind in Euro ausgewiesen.
Bezahlung
Der Versand von
Artikeln erfolgt nur nach Zahlung der Ware per Vorkasse
oder in Bar bei
Übergabe der Ware in unserer Geschäftsstelle Schleiz.
Ein Versand über
Rechnungslegung ist erst nach Vereinbarung möglich.
Rechnung/Garantie
Zu jedem Artikel
erhalten Sie eine Rechnung die gleichzeitig als Garantieschein gilt.
Die Garantiezeit
unserer Artikel beträgt 2 Jahre ab Rechnungszeitpunkt.
Lieferung
Alle Preise verstehen sich ab Geschäftsstelle Schleiz.
Artikel bis 20 kg
können mit DHL versand werden. Preise erhalten Sie auf Anfrage.
Artikel über 20 kg
werden per Spedition versand. Preise erhalten Sie auf Anfrage.
Lieferzeiten
Die Lieferzeit für Hausnummern und Schriftplatten beträgt ca. 10 bis 15
Werktage nach Zahlungseingang.
Die Lieferzeit für
Granitdekorationen für Haus und Garten erfahren Sie auf Anfrage.
Abbildungen
Alle in dieser Liste gezeigten Bilder sollen einen Eindruck der jeweiligen
Materialien vermitteln. Durch die grafische Aufbereitung und die gedruckte
Wiedergabe sind Farbabweichungen jedoch nicht immer zu vermeiden.
Grundsätzlich sind Muster und gedruckte Darstellungen nicht bindend.
Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Natursteinhandel Marcel Redlich
§ 1
Geltung der Bedingungen
(1) Diese AGB gelten für alle In- und Ausländischen Geschäftsstellen der Firma
Natursteinhandel Marcel Redlich, im folgenden "Verkäufer" genannt.
(2) Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen des Verkäufers erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch
für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder
Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des
Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird
hiermit widersprochen.
(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zwecks
Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag
schriftlich niederzulegen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluß
(1) Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich.
Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit
der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
(2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind
nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Proben
gelten als Durchschnittsmuster und sind in Bezug auf Farbe und Struktur nicht
bindend. Die Muster bleiben Eigentum des Verkäufers.
(3) Die Verkaufsangestellten des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche
Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den
Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.
§ 3 Preise und Nebenkosten
(1) Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen
Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind
sonst die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise.
Ansonsten kommt der am Tag der Lieferung nach der Preisliste des Verkäufers
geltende Preis zur Berechnung. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden
gesondert berechnet.
(2) Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab
nächstgelegenem Auslieferungslagers des Verkäufers.
(3) Soweit der Verkäufer für den Käufer die Versendung veranlaßt, hat der
Käufer sämtliche in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten zu tragen.
(4) Soweit schriftlich eine andere Vereinbarung zu den Transportkosten
getroffen wurde, legt der Käufer regelmäßig die Frachtkosten vor. Er kann sie
bei Rechnungstellung in Abzug bringen. Verpackungskosten, Leih- und
Abnutzungsgebühren für Verpackungsmaterial (Fässer, Säcke, Kisten, Paletten,
Bahnbehälter u. a.) gehen, ebenso wie die Kosten der Rücksendung des
Verpackungsmaterials, zu Lasten des Käufers. Der Verkäufer behält sich vor für
rückgabepflichtige Mehrwegverpackungen Pfand zu berechnen und erst nach
Rückgabe durch den Käufer wieder gutzuschreiben.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
(1) Alle, auch schriftlich angegeben Liefertermine sind immer unverbindlich,
es sei denn die Verbindlichkeit wird durch den Verkäufer ausdrücklich
schriftlich bestätigt. Vereinbarte Uhrzeiten für die Anlieferung sind, auch
wenn sie durch den Verkäufer schriftlich bestätigt wurden, immer
unverbindlich. Der Liefertermin gilt in jedem Fall als eingehalten, wenn die
Lieferung zum bestätigten Datum erfolgt ist. Erfüllungs- bzw.
Verrichtungsgehilfen des Verkäufers sind nicht berechtigt, Lieferungen zu
bestimmten Uhrzeiten verbindlich zu bestätigen. Liefer- und
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen,
die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren
oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung,
behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers
oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat der Verkäufer auch bei
verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie
berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der
Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder
wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten.
(4) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach
angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht
erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit
oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer
hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände
kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich
benachrichtigt.
(5) Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen
und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer
Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von ½% für jede vollendete
Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes
der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende
Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest
grober Fahrlässigkeit des Verkäufers.
(6) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit
berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Käufer
nicht von Interesse.
(7) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Verkäufers
setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des
Käufers voraus.
(8) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz
des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs
geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs
auf den Käufer über.
§ 5 Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport
ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des
Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert,
geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Dasselbe
gilt, wenn der Verkäufer von seinem Rückbehaltungsrecht Gebrauch macht.
§ 6 Lieferung
(1) Soweit schriftlich die Lieferung frei Baustelle oder frei Lager vereinbart
wurde, so gilt die Anlieferung ohne Abladen, unter Voraussetzung einer
befahrbaren Anfuhrstraße als vereinbart. Eine befahrbare Anfuhrstraße ist eine
Straße, die mit einem beladenen schweren Lastzug bis zu 40 Tonnen befahren
werden kann. Bei Glatteis, Schneefall usw. sind entstandene Mehrkosten vom
Käufer zu tragen.
(2) Die Waren sollen in gleichmäßigen Bezügen während der vereinbarten
Lieferzeit abgenommen werden. Für die Folgen ungenügenden und verspäteten
Abrufs hat der Käufer aufzukommen
§ 7 Annahmeverweigerung
(1) Verweigert der Käufer die Annahme der Ware, so kann der Verkäufer eine
angemessene Frist zur Annahme setzen. Hat der Käufer die Ware innerhalb der
gesetzten Frist nicht angenommen, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem
Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
(2) Falls der Verkäufer Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangt, kann er
ohne den Nachweis des tatsächlich entstandenen Schadens mindestens 10 % des
vereinbarten Kaufpreises als Schadensersatz beanspruchen. Es bleibt dem Käufer
unbenommen, nachzuweisen, daß dem Verkäufer ein geringerer Schaden entstanden
ist.
§ 8 Mängelrüge
(1) Die Ware ist unverzüglich nach dem Eintreffen am Bestimmungsort zu
untersuchen und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu behandeln.
Unterbleibt die Untersuchung, so ist jegliche Gewährleistungspflicht des
Verkäufers für Mängel der Ware, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.
(2) Alle Transportschäden und Fehlmengen müssen vom Käufer entsprechend den
Bedingungen des Transporteurs oder Frachtführers festgestellt und dokumentiert
werden und sind dem Verkäufer am Tage des Empfangs der Ware schriftlich
anzuzeigen. Liefert der Verkäufer mit eigenen LKW, sind Bruchschäden und
Fehlmengen in Gegenwart des Fahrers festzustellen.
(3) Die Beschaffenheit der Ware gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht
binnen 10 Werktagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort beim Verkäufer
eingeht oder wenn der Käufer die Ware einbaut oder anderweitig
weiterverarbeitet.
(4) Verborgene Mängel, die bei unverzüglicher Untersuchung nicht zu entdecken
sind, können nur dann geltend gemacht werden, wenn die Mängelanzeige innerhalb
von 3 Monaten nach der Absendung der Ware beim Verkäufer eingeht.
§ 9 Gewährleistung
(1) Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen Mängel an der Ware bestehen
nur, wenn der Käufer seiner Untersuchungs- und Anzeigepflicht gem. § 8
nachgekommen ist.
(2) Der Käufer kann für nachweislich fehlerhafte oder den vereinbarten
Bedingungen nicht entsprechende Waren in angemessener Frist kostenfreie
Ersatzlieferung verlangen. Ist die Ersatzlieferung nicht möglich oder wäre sie
mit unangemessen hohen Kosten verbunden, ist der Käufer auf die Minderung des
Kaufpreises verwiesen. Weitergehende Ansprüche, gleich welcher Art, sind
ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind ferner sämtliche Schadensersatzansprüche,
soweit diese nicht auf arglistige Täuschung, das Fehlen ausdrücklich
vertraglich zugesicherter Eigenschaften oder grober Fahrlässigkeit gestützt
werden.
§ 10 Werbezwecke
Mit dem Kauf der
Produkte der Firma Natursteinhandel Marcel Redlich willigt der Käufer ein,
dass das von ihm erworbene Produkt als Bild für Werbezwecke der Firma
Natursteinhandel Marcel Redlich verwendet werden darf.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher
Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund
gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer die
folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl
freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20%
übersteigt.
(2) Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung
erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für
ihn. Erlischt das (Mit-)Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird
bereits jetzt vereinbart, daß das (Mit-)Eigentum des Käufers an der
einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer
übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers
unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-)Eigentum zusteht, wird im
folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
(3) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug
ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem
Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte
Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen
(einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer
bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der
Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen
Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese
Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn sich der Käufer mit
der Zahlung in Verzug befindet. Der Käufer ist dann verpflichtet, Namen,
Anschrift und Forderungshöhe aller Personen mitzuteilen, an welche
Vorbehaltsware durch Ihn veräußert wurde.
(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen,
wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen
unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte
durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die
in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen
Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug -
ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder
gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu
verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch
den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrage.
§ 12 Zahlung
(1) Alle Rechnungen des Verkäufers sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zu
zahlen. Skontogewährung bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung
des Verkäufers. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender
Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden
anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung
informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer
berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und
zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
(2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den
Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt,
wenn der Scheck eingelöst worden ist.
(3) Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem
betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen
Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank als pauschalen Schadensersatz zu
verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere
Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer
ist zulässig.
(4) Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des
Käufers in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht eingelöst wird oder
er seine Zahlungen einstellt, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte
Restschuld fäIIig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Der
Verkäufer ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistung zu verlangen.
(5) Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn
Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn
die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur
Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben
Vertragsverhältnis berechtigt.
§ 13 Haftungsbeschränkung
(1) Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung und aus
unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen
Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für
Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, aIIerdings nur insoweit, als der
Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die
Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von
solchen Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluß
vorhersehbaren Schaden begrenzt. In jedem Fall bleiben unberührt eine Haftung
des Verkäufers nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstige Ansprüche aus
Produzentenhaftung.
§ 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen
Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Soweit der Käufer Vollkaufmann i. S. des Handelsgesetzbuchs, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist,
ist ausschließliche ein regionaler Gerichtsstand der Firma Natursteinhandel
Marcel Redlich für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten
zuständig.
(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung
im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon
die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht
berührt.
§ 15 Links/Weiterleitungen
(1)Die Auswahl unserer Links
erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das wäre auch vermessen, da es
im Web jede Menge guter Informationen zu den jeweiligen Themen gibt.
(2)Die Links wurden nach bestem
Wissen und Gewissen ausgewählt. Wir können und wollen aber keine Gewähr oder
rechtliche Verantwortung für die Informationen auf fremden Webseiten
übernehmen.
(3)Insbesondere in Hinblick auf das
Urteil des Landgerichts in Hamburg vom 12. Mai 1998 (312 O 85/98 - "Haftung
für Links") distanzieren wir uns ausdrücklich von allen Inhalten aller Seiten
auf die wir per Link verweisen. Diese Seiten sind einzig und allein von ihren
jeweiligen Herausgebern zu verantworten.
(4)Sollten wir auf fehlerhafte oder
rechtlich zu beanstandende Informationen verweisen, bitten wir um einen
entsprechenden freundlichen Hinweis
per E-Mai.
§ 16 Widerrufsrecht für
private Endverbraucher:
1. Widerrufsbelehrung
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von
Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache
widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Bei der
Lieferung von Waren beginnt die Frist erst, wenn der Kunde die Ware
vollständig erhalten hat. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu
richten an:
Natursteinhandel
Marcel Redlich
Am Agnesfeld 4
07907 Schleiz
Telefon: 0160/7237422
E-Mail: marcel.redlich@t-online.de
Durch den rechtzeitigen Widerruf sind Sie nicht mehr an den Vertrag mit uns
gebunden. Wir erstatten Ihnen den schon gezahlten Kaufpreis zurück. Sie sind
lediglich zur Rücksendung der Ware verpflichtet. Die Kosten der Rücksendung
gehen zu Lasten des Kunden, wenn der Wert der Bestellung den Betrag von 40
Euro unterschreitet. Falls der Wert der Bestellung diesen Betrag übersteigt,
erstatten wir Ihnen die Rücksendekosten zusätzlich zum Kaufpreis, wenn zum
Zeitpunkt des Widerrufs die Ware bereits voll bezahlt wurde (Vorauskasse) oder
eine Teilzahlung geleistet wurde. Sollte es sich um falsch gelieferte Ware
handeln, so erstatten wir in jedem Fall die Rücksendekosten zusätzlich zum
Kaufpreis. Schicken Sie Rücksendungen auf jeden Fall immer ausreichend
frankiert an obenstehende Adresse. Nur dann können Ihre Artikel zurückgenommen
werden.
2. Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die
empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem
Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei
der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der
Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft
möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im übrigen können Sie die
Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in
Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Zu den Kosten der Rücksendung
siehe 1.
3. Ausschluss des Widerrufsrechts
Ein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen besteht nicht bei Lieferung von
Waren, die nach Ihrer Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig
auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer
Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder bei Bestellung
von Zeitschriften, Zeitungen und Illustrierten, soweit nicht ein
Ratenliefervertrag vorliegt.
4. Rücksendung
Rückgewähr und Herausgabe haben innerhalb von 3 Tagen nach Ihrer
Widerrufserklärung zu erfolgen. Danach kommen Sie in Verzug, ohne dass es
einer Mahnung bedarf. Unfrei versandte Rücksendungen können wir leider nicht
annehmen. Zur Erstattung der Rücksendekosten siehe Punkt 1.
|